Planung
Sicherheit und Absturzsicherung am Dach
- Dauer (Richtwert)
- ca. 1 Tag für Planung und Gerüstaufbau, je nach Gebäude
- Schwierigkeit
- mittel
- Personen
- 2
- Wetter
- trocken, windstill; bei Nässe, Frost oder Sturm nicht aufs Dach
Wer auf ein Dach steigt, begibt sich in eine Höhe, in der ein Ausrutscher ernste Folgen hat. Deshalb kommt die Absicherung vor dem Werkzeug, vor dem Blech und vor dem Zeitplan.
Die Berufsgenossenschaft Bau regelt für Betriebe, welche Schutzart bei welchem Dach zum Einsatz kommt. Für dich als Privatperson gilt keine Betriebsvorschrift, aber die Physik unterscheidet nicht zwischen Gewerbe und Hobby: Du sicherst dich immer. Die gewerblichen Grenzwerte erklären nur, welche Schutzart passt, nicht ob du sichern musst.
Auch die Fläche selbst kann gefährlich sein: Auf nicht durchtrittsicheren Dächern droht der Durchsturz, nicht nur der Absturz.
Die Reihenfolge ist einfach. Zuerst die Schutzeinrichtung an der Traufe, also das Dachfanggerüst. Ein Auffanggurt ist nur der Plan B, wenn ein Gerüst nicht machbar ist. Und egal was du wählst: Du arbeitest nie allein.
Das hier ist Praxiswissen auf Basis der BG-Bau-Merkblätter und keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragst du deine Berufsgenossenschaft oder einen Dachdeckerbetrieb.
Das brauchst du
Werkzeug
Material
Schritt für Schritt
Dachneigung und Absturzhöhe bestimmen
Miss die Dachneigung mit dem digitalen Winkelmesser und die Höhe von der Traufe bis zum Boden. Beide Werte brauchst du, um die gewerblichen Regeln einzuordnen. Ob du sicherst, hängt nicht davon ab: Als Privatperson sicherst du immer.
Gewerbliche Regeln der BG Bau einordnen
Die BG Bau regelt für Betriebe, welche Schutzart bei welcher Neigung und Höhe zum Einsatz kommt, also Seitenschutz, Dachfanggerüst oder persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Sie regelt nicht, ob gesichert wird.
Gewerblich ist bei einer Neigung über 20° und einer Absturzhöhe über 3 m eine Schutzeinrichtung vorgeschrieben. Davon getrennt gilt: Ein Dachfanggerüst ist bei Neigungen von 22,5° bis 60° und mehr als 2 m Absturzhöhe ab Traufe vorgesehen.
Für dich als Privatperson gilt: immer sichern. Niedrige oder flache Dächer wie Carport, Schuppen oder Pultdach sind kein Freibrief, auch dort sind Absturz und Durchsturz möglich. Prüfe die Merkblätter der BG Bau für deinen Fall.
Dachfanggerüst richtig positionieren
Der Höhenunterschied zwischen Traufe und Gerüstbelag darf höchstens 1,50 m betragen. Nur so fängt das Gerüst eine abrutschende Person ab, bevor sie Fahrt aufnimmt.
Lass das Gerüst von einer Fachfirma aufstellen oder dir einweisen, wenn du es nicht regelmäßig aufbaust.
Auffanggurt nur als Ausnahme
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA) kommt nur in Frage, wenn Gerüst oder Fangeinrichtung nicht möglich sind. Der Anschlagpunkt muss tragfähig sein und vor dem Betreten stehen.
Lass dich vor dem ersten Einsatz einweisen.
Durchsturzgefahr erkennen
Nicht durchtrittsichere Flächen betrittst du nie direkt. Dazu zählen Wellplatten aus Faserzement, Lichtplatten und Lichtbänder, unbefestigte Tafeln und ältere Dächer.
Arbeite dort nur über lastverteilende Laufbohlen oder Dachleitern oder von einem Gerüst oder einer Arbeitsbühne aus. Im Zweifel fragst du einen Fachbetrieb.
Persönliche Ausrüstung und Absprache
Trage Helm, festes Schuhwerk und Handschuhe. Klär vorab, wer auf dem Dach arbeitet, wer am Boden sichert und wie ihr euch bei Gefahr verständigt. Niemand steigt allein aufs Dach.
Verwandte Schritte
Quellen
Richtwerte aus Herstellerangaben – Herstellerangaben und Statik gehen vor.