Schneelastzone und Windzone in Arnstadt
Arnstadt liegt im Landkreis Ilm-Kreis in Thüringen und gehört zur Schneelastzone 3 und zur Windzone 2. Die Ortsmitte liegt auf etwa 313 m ü. NN.
Das muss ein Dach in Arnstadt aushalten
Schnee: Am Boden gilt in Arnstadt eine Schneelast von sk = 1,34 kN/m² (ca. 134 kg/m²) bei 313 m ü. NN. Auf einem Dach bis 30° Neigung musst du mit ca. 108 kg/m² (1,08 kN/m²) rechnen, bei steileren Dächern wird es weniger.
Zum Vorstellen: Das entspricht etwa 108 cm Neuschnee, 27 cm nassem, schwerem Schnee oder 4,3 Säcken Zement (je 25 kg) auf jedem Quadratmeter. Grobe Schätzung mit Schneewichten von 1 bzw. 4 kN/m³.
| Dachneigung | Formbeiwert μ₁ | kN/m² | ca. kg/m² |
|---|---|---|---|
| bis 30° | 0,80 | 1,08 | 108 |
| 35° | 0,67 | 0,90 | 90 |
| 40° | 0,53 | 0,72 | 72 |
| 45° | 0,40 | 0,54 | 54 |
| 50° | 0,27 | 0,36 | 36 |
| 55° | 0,13 | 0,18 | 18 |
| ab 60° | 0,00 | 0,00 | 0 |
Wind: Windzone 2 bedeutet eine Basisgeschwindigkeit von vb,0 = 25 m/s und einen Basis-Staudruck von ca. 39 kg/m² (0,39 kN/m²). Am Dach wirken je nach Gebäudehöhe, Dachform und Lage zusätzlich Druck- und vor allem Sogkräfte, die an Rand, Traufe und Ecken deutlich größer sind. Befestigung und Unterkonstruktion sind dafür auszulegen.
Die Höhe ist ein Richtwert für die Ortsmitte (Höhenmodell). Liegt dein Grundstück höher oder tiefer, ändert sich die Schneelast. Die Werte sind eine Vorbemessung und ersetzen keine Statik. Für Bauanträge, Solaranlagen, Gründächer und Altbauten ist ein Standsicherheitsnachweis durch einen Tragwerksplaner nötig.
Weitere Orte im Landkreis Ilm-Kreis
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- GeratalZone 3
- IlmenauZone 3
Alle 16 Gemeinden im Landkreis Ilm-Kreis mit Schneelast- und Windzone ansehen – in 7 davon gilt eine andere Schneelastzone.
Datengrundlage: Zuordnung der Schneelastzonen (Stand 07.02.2023) und der Windzonen (Stand 02.06.2022) nach Verwaltungsgrenzen des DIBt. Postleitzahlen: GeoNames (CC BY 4.0), Gemeindegrenzen © GeoBasis-DE / BKG (dl-de/by-2-0). Höhenrichtwerte: Copernicus GLO-90 über Open-Meteo (CC BY 4.0). Verbindlich sind die amtlichen Bekanntmachungen der Länder.