Schneelastzone und Windzone in Bad Kissingen

Bad Kissingen liegt im Landkreis Bad Kissingen in Bayern und gehört zur Schneelastzone 1 und zur Windzone 1. Die Ortsmitte liegt auf etwa 206 m ü. NN.

Schneelastzone1
Windzone1
Höhe Ortsmitteca. 206 m ü. NN
Postleitzahlen97685, 97688

Das muss ein Dach in Bad Kissingen aushalten

Schnee: Am Boden gilt in Bad Kissingen eine Schneelast von sk = 0,65 kN/m² (ca. 65 kg/m²) bei 206 m ü. NN. Auf einem Dach bis 30° Neigung musst du mit ca. 52 kg/m² (0,52 kN/m²) rechnen, bei steileren Dächern wird es weniger.

Zum Vorstellen: Das entspricht etwa 52 cm Neuschnee, 13 cm nassem, schwerem Schnee oder 2,1 Säcken Zement (je 25 kg) auf jedem Quadratmeter. Grobe Schätzung mit Schneewichten von 1 bzw. 4 kN/m³.

Schneelast auf dem Dach in Bad Kissingen, bezogen auf die Grundfläche, ohne Schneefanggitter (s = μ₁ · sk)
DachneigungFormbeiwert μ₁kN/m²ca. kg/m²
bis 30°0,800,5252
35°0,670,4343
40°0,530,3535
45°0,400,2626
50°0,270,1717
55°0,130,099
ab 60°0,000,000

Wind: Windzone 1 bedeutet eine Basisgeschwindigkeit von vb,0 = 22,5 m/s und einen Basis-Staudruck von ca. 32 kg/m² (0,32 kN/m²). Am Dach wirken je nach Gebäudehöhe, Dachform und Lage zusätzlich Druck- und vor allem Sogkräfte, die an Rand, Traufe und Ecken deutlich größer sind. Befestigung und Unterkonstruktion sind dafür auszulegen.

Die Höhe ist ein Richtwert für die Ortsmitte (Höhenmodell). Liegt dein Grundstück höher oder tiefer, ändert sich die Schneelast. Die Werte sind eine Vorbemessung und ersetzen keine Statik. Für Bauanträge, Solaranlagen, Gründächer und Altbauten ist ein Standsicherheitsnachweis durch einen Tragwerksplaner nötig.

Alle 26 Gemeinden im Landkreis Bad Kissingen mit Schneelast- und Windzone ansehen – in 13 davon gilt eine andere Schneelastzone.

Datengrundlage: Zuordnung der Schneelastzonen (Stand 07.02.2023) und der Windzonen (Stand 02.06.2022) nach Verwaltungsgrenzen des DIBt. Postleitzahlen: GeoNames (CC BY 4.0), Gemeindegrenzen © GeoBasis-DE / BKG (dl-de/by-2-0). Höhenrichtwerte: Copernicus GLO-90 über Open-Meteo (CC BY 4.0). Verbindlich sind die amtlichen Bekanntmachungen der Länder.