Schneelastzone und Windzone in Bayreuth

Bayreuth liegt im Landkreis Bayreuth in Bayern und gehört zur Schneelastzone 2 und zur Windzone 1. Die Ortsmitte liegt auf etwa 344 m ü. NN.

Schneelastzone2
Windzone1
Höhe Ortsmitteca. 344 m ü. NN
Postleitzahlen95440 bis 95455

Das muss ein Dach in Bayreuth aushalten

Schnee: Am Boden gilt in Bayreuth eine Schneelast von sk = 1,02 kN/m² (ca. 102 kg/m²) bei 344 m ü. NN. Auf einem Dach bis 30° Neigung musst du mit ca. 82 kg/m² (0,82 kN/m²) rechnen, bei steileren Dächern wird es weniger.

Zum Vorstellen: Das entspricht etwa 82 cm Neuschnee, 20 cm nassem, schwerem Schnee oder 3,3 Säcken Zement (je 25 kg) auf jedem Quadratmeter. Grobe Schätzung mit Schneewichten von 1 bzw. 4 kN/m³.

Schneelast auf dem Dach in Bayreuth, bezogen auf die Grundfläche, ohne Schneefanggitter (s = μ₁ · sk)
DachneigungFormbeiwert μ₁kN/m²ca. kg/m²
bis 30°0,800,8282
35°0,670,6868
40°0,530,5555
45°0,400,4141
50°0,270,2727
55°0,130,1414
ab 60°0,000,000

Wind: Windzone 1 bedeutet eine Basisgeschwindigkeit von vb,0 = 22,5 m/s und einen Basis-Staudruck von ca. 32 kg/m² (0,32 kN/m²). Am Dach wirken je nach Gebäudehöhe, Dachform und Lage zusätzlich Druck- und vor allem Sogkräfte, die an Rand, Traufe und Ecken deutlich größer sind. Befestigung und Unterkonstruktion sind dafür auszulegen.

Die Höhe ist ein Richtwert für die Ortsmitte (Höhenmodell). Liegt dein Grundstück höher oder tiefer, ändert sich die Schneelast. Die Werte sind eine Vorbemessung und ersetzen keine Statik. Für Bauanträge, Solaranlagen, Gründächer und Altbauten ist ein Standsicherheitsnachweis durch einen Tragwerksplaner nötig.

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Alle 33 Gemeinden im Landkreis Bayreuth mit Schneelast- und Windzone ansehen – in 4 davon gilt eine andere Schneelastzone.

Datengrundlage: Zuordnung der Schneelastzonen (Stand 07.02.2023) und der Windzonen (Stand 02.06.2022) nach Verwaltungsgrenzen des DIBt. Postleitzahlen: GeoNames (CC BY 4.0), Gemeindegrenzen © GeoBasis-DE / BKG (dl-de/by-2-0). Höhenrichtwerte: Copernicus GLO-90 über Open-Meteo (CC BY 4.0). Verbindlich sind die amtlichen Bekanntmachungen der Länder.