Schneelastzone und Windzone in Dunningen

Dunningen liegt im Landkreis Rottweil in Baden-Württemberg und gehört zur Schneelastzone 2 und zur Windzone 1. Die Ortsmitte liegt auf etwa 661 m ü. NN.

Schneelastzone2
Windzone1
Höhe Ortsmitteca. 661 m ü. NN
Postleitzahlen78655, 78664

Das muss ein Dach in Dunningen aushalten

Schnee: Am Boden gilt in Dunningen eine Schneelast von sk = 2,37 kN/m² (ca. 237 kg/m²) bei 661 m ü. NN. Auf einem Dach bis 30° Neigung musst du mit ca. 190 kg/m² (1,90 kN/m²) rechnen, bei steileren Dächern wird es weniger.

Zum Vorstellen: Das entspricht etwa 190 cm Neuschnee, 47 cm nassem, schwerem Schnee oder 8 Säcken Zement (je 25 kg) auf jedem Quadratmeter. Grobe Schätzung mit Schneewichten von 1 bzw. 4 kN/m³.

Schneelast auf dem Dach in Dunningen, bezogen auf die Grundfläche, ohne Schneefanggitter (s = μ₁ · sk)
DachneigungFormbeiwert μ₁kN/m²ca. kg/m²
bis 30°0,801,90190
35°0,671,58158
40°0,531,26126
45°0,400,9595
50°0,270,6363
55°0,130,3232
ab 60°0,000,000

Wind: Windzone 1 bedeutet eine Basisgeschwindigkeit von vb,0 = 22,5 m/s und einen Basis-Staudruck von ca. 32 kg/m² (0,32 kN/m²). Am Dach wirken je nach Gebäudehöhe, Dachform und Lage zusätzlich Druck- und vor allem Sogkräfte, die an Rand, Traufe und Ecken deutlich größer sind. Befestigung und Unterkonstruktion sind dafür auszulegen.

Die Höhe ist ein Richtwert für die Ortsmitte (Höhenmodell). Liegt dein Grundstück höher oder tiefer, ändert sich die Schneelast. Die Werte sind eine Vorbemessung und ersetzen keine Statik. Für Bauanträge, Solaranlagen, Gründächer und Altbauten ist ein Standsicherheitsnachweis durch einen Tragwerksplaner nötig.

Weitere Orte im Landkreis Rottweil

Alle 20 Gemeinden im Landkreis Rottweil mit Schneelast- und Windzone ansehen

Datengrundlage: Zuordnung der Schneelastzonen (Stand 07.02.2023) und der Windzonen (Stand 02.06.2022) nach Verwaltungsgrenzen des DIBt. Postleitzahlen: GeoNames (CC BY 4.0), Gemeindegrenzen © GeoBasis-DE / BKG (dl-de/by-2-0). Höhenrichtwerte: Copernicus GLO-90 über Open-Meteo (CC BY 4.0). Verbindlich sind die amtlichen Bekanntmachungen der Länder.