Schneelastzone und Windzone in Gars a.Inn

Gars a.Inn liegt im Landkreis Mühldorf a. Inn in Bayern und gehört zur Schneelastzone 2 und zur Windzone 1. Die Ortsmitte liegt auf etwa 415 m ü. NN.

Schneelastzone2
Windzone1
Höhe Ortsmitteca. 415 m ü. NN
Postleitzahlen83536, 83546, 83555, 83559

Das muss ein Dach in Gars a.Inn aushalten

Schnee: Am Boden gilt in Gars a.Inn eine Schneelast von sk = 1,27 kN/m² (ca. 127 kg/m²) bei 415 m ü. NN. Auf einem Dach bis 30° Neigung musst du mit ca. 101 kg/m² (1,01 kN/m²) rechnen, bei steileren Dächern wird es weniger.

Zum Vorstellen: Das entspricht etwa 101 cm Neuschnee, 25 cm nassem, schwerem Schnee oder 4,1 Säcken Zement (je 25 kg) auf jedem Quadratmeter. Grobe Schätzung mit Schneewichten von 1 bzw. 4 kN/m³.

Schneelast auf dem Dach in Gars a.Inn, bezogen auf die Grundfläche, ohne Schneefanggitter (s = μ₁ · sk)
DachneigungFormbeiwert μ₁kN/m²ca. kg/m²
bis 30°0,801,01101
35°0,670,8585
40°0,530,6868
45°0,400,5151
50°0,270,3434
55°0,130,1717
ab 60°0,000,000

Wind: Windzone 1 bedeutet eine Basisgeschwindigkeit von vb,0 = 22,5 m/s und einen Basis-Staudruck von ca. 32 kg/m² (0,32 kN/m²). Am Dach wirken je nach Gebäudehöhe, Dachform und Lage zusätzlich Druck- und vor allem Sogkräfte, die an Rand, Traufe und Ecken deutlich größer sind. Befestigung und Unterkonstruktion sind dafür auszulegen.

Die Höhe ist ein Richtwert für die Ortsmitte (Höhenmodell). Liegt dein Grundstück höher oder tiefer, ändert sich die Schneelast. Die Werte sind eine Vorbemessung und ersetzen keine Statik. Für Bauanträge, Solaranlagen, Gründächer und Altbauten ist ein Standsicherheitsnachweis durch einen Tragwerksplaner nötig.

Alle 31 Gemeinden im Landkreis Mühldorf a. Inn mit Schneelast- und Windzone ansehen – in 6 davon gilt eine andere Schneelastzone.

Datengrundlage: Zuordnung der Schneelastzonen (Stand 07.02.2023) und der Windzonen (Stand 02.06.2022) nach Verwaltungsgrenzen des DIBt. Postleitzahlen: GeoNames (CC BY 4.0), Gemeindegrenzen © GeoBasis-DE / BKG (dl-de/by-2-0). Höhenrichtwerte: Copernicus GLO-90 über Open-Meteo (CC BY 4.0). Verbindlich sind die amtlichen Bekanntmachungen der Länder.