Schneelastzone und Windzone in Görlitz

Görlitz liegt im Landkreis Görlitz in Sachsen und gehört zur Schneelastzone 3 und zur Windzone 2. Die Ortsmitte liegt auf etwa 218 m ü. NN.

Schneelastzone3
Windzone2
Höhe Ortsmitteca. 218 m ü. NN
Postleitzahlen02826, 02827, 02828

Das muss ein Dach in Görlitz aushalten

Schnee: Am Boden gilt in Görlitz eine Schneelast von sk = 1,10 kN/m² (ca. 110 kg/m²) bei 218 m ü. NN. Auf einem Dach bis 30° Neigung musst du mit ca. 88 kg/m² (0,88 kN/m²) rechnen, bei steileren Dächern wird es weniger.

Zum Vorstellen: Das entspricht etwa 88 cm Neuschnee, 22 cm nassem, schwerem Schnee oder 3,5 Säcken Zement (je 25 kg) auf jedem Quadratmeter. Grobe Schätzung mit Schneewichten von 1 bzw. 4 kN/m³.

Schneelast auf dem Dach in Görlitz, bezogen auf die Grundfläche, ohne Schneefanggitter (s = μ₁ · sk)
DachneigungFormbeiwert μ₁kN/m²ca. kg/m²
bis 30°0,800,8888
35°0,670,7373
40°0,530,5959
45°0,400,4444
50°0,270,2929
55°0,130,1515
ab 60°0,000,000

Wind: Windzone 2 bedeutet eine Basisgeschwindigkeit von vb,0 = 25 m/s und einen Basis-Staudruck von ca. 39 kg/m² (0,39 kN/m²). Am Dach wirken je nach Gebäudehöhe, Dachform und Lage zusätzlich Druck- und vor allem Sogkräfte, die an Rand, Traufe und Ecken deutlich größer sind. Befestigung und Unterkonstruktion sind dafür auszulegen.

Die Höhe ist ein Richtwert für die Ortsmitte (Höhenmodell). Liegt dein Grundstück höher oder tiefer, ändert sich die Schneelast. Die Werte sind eine Vorbemessung und ersetzen keine Statik. Für Bauanträge, Solaranlagen, Gründächer und Altbauten ist ein Standsicherheitsnachweis durch einen Tragwerksplaner nötig.

Weitere Orte im Landkreis Görlitz

Alle 49 Gemeinden im Landkreis Görlitz mit Schneelast- und Windzone ansehen – in 8 davon gilt eine andere Schneelastzone.

Datengrundlage: Zuordnung der Schneelastzonen (Stand 07.02.2023) und der Windzonen (Stand 02.06.2022) nach Verwaltungsgrenzen des DIBt. Postleitzahlen: GeoNames (CC BY 4.0), Gemeindegrenzen © GeoBasis-DE / BKG (dl-de/by-2-0). Höhenrichtwerte: Copernicus GLO-90 über Open-Meteo (CC BY 4.0). Verbindlich sind die amtlichen Bekanntmachungen der Länder.