Schneelastzone und Windzone in Jachenau

Jachenau liegt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen in Bayern und gehört zur Schneelastzone 3 und zur Windzone 1. Die Ortsmitte liegt auf etwa 777 m ü. NN.

Schneelastzone3
Windzone1
Höhe Ortsmitteca. 777 m ü. NN
Postleitzahlen82432, 83676

Das muss ein Dach in Jachenau aushalten

Schnee: Am Boden gilt in Jachenau eine Schneelast von sk = 4,55 kN/m² (ca. 455 kg/m²) bei 777 m ü. NN. Auf einem Dach bis 30° Neigung musst du mit ca. 364 kg/m² (3,64 kN/m²) rechnen, bei steileren Dächern wird es weniger.

Zum Vorstellen: Das entspricht etwa 364 cm Neuschnee, 91 cm nassem, schwerem Schnee oder 15 Säcken Zement (je 25 kg) auf jedem Quadratmeter. Grobe Schätzung mit Schneewichten von 1 bzw. 4 kN/m³.

Schneelast auf dem Dach in Jachenau, bezogen auf die Grundfläche, ohne Schneefanggitter (s = μ₁ · sk)
DachneigungFormbeiwert μ₁kN/m²ca. kg/m²
bis 30°0,803,64364
35°0,673,03303
40°0,532,42242
45°0,401,82182
50°0,271,21121
55°0,130,6161
ab 60°0,000,000

Wind: Windzone 1 bedeutet eine Basisgeschwindigkeit von vb,0 = 22,5 m/s und einen Basis-Staudruck von ca. 32 kg/m² (0,32 kN/m²). Am Dach wirken je nach Gebäudehöhe, Dachform und Lage zusätzlich Druck- und vor allem Sogkräfte, die an Rand, Traufe und Ecken deutlich größer sind. Befestigung und Unterkonstruktion sind dafür auszulegen.

Die Höhe ist ein Richtwert für die Ortsmitte (Höhenmodell). Liegt dein Grundstück höher oder tiefer, ändert sich die Schneelast. Die Werte sind eine Vorbemessung und ersetzen keine Statik. Für Bauanträge, Solaranlagen, Gründächer und Altbauten ist ein Standsicherheitsnachweis durch einen Tragwerksplaner nötig.

Alle 21 Gemeinden im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen mit Schneelast- und Windzone ansehen – in 4 davon gilt eine andere Schneelastzone.

Datengrundlage: Zuordnung der Schneelastzonen (Stand 07.02.2023) und der Windzonen (Stand 02.06.2022) nach Verwaltungsgrenzen des DIBt. Postleitzahlen: GeoNames (CC BY 4.0), Gemeindegrenzen © GeoBasis-DE / BKG (dl-de/by-2-0). Höhenrichtwerte: Copernicus GLO-90 über Open-Meteo (CC BY 4.0). Verbindlich sind die amtlichen Bekanntmachungen der Länder.