Schneelastzone und Windzone in Marklkofen

Marklkofen liegt im Landkreis Dingolfing-Landau in Bayern und gehört zur Schneelastzone 1a und zur Windzone 1. Die Ortsmitte liegt auf etwa 410 m ü. NN.

Schneelastzone1a
Windzone1
Höhe Ortsmitteca. 410 m ü. NN
Postleitzahlen84162, 84163

Das muss ein Dach in Marklkofen aushalten

Schnee: Am Boden gilt in Marklkofen eine Schneelast von sk = 0,83 kN/m² (ca. 83 kg/m²) bei 410 m ü. NN. Auf einem Dach bis 30° Neigung musst du mit ca. 67 kg/m² (0,67 kN/m²) rechnen, bei steileren Dächern wird es weniger.

Zum Vorstellen: Das entspricht etwa 67 cm Neuschnee, 17 cm nassem, schwerem Schnee oder 2,7 Säcken Zement (je 25 kg) auf jedem Quadratmeter. Grobe Schätzung mit Schneewichten von 1 bzw. 4 kN/m³.

Schneelast auf dem Dach in Marklkofen, bezogen auf die Grundfläche, ohne Schneefanggitter (s = μ₁ · sk)
DachneigungFormbeiwert μ₁kN/m²ca. kg/m²
bis 30°0,800,6767
35°0,670,5656
40°0,530,4444
45°0,400,3333
50°0,270,2222
55°0,130,1111
ab 60°0,000,000

Wind: Windzone 1 bedeutet eine Basisgeschwindigkeit von vb,0 = 22,5 m/s und einen Basis-Staudruck von ca. 32 kg/m² (0,32 kN/m²). Am Dach wirken je nach Gebäudehöhe, Dachform und Lage zusätzlich Druck- und vor allem Sogkräfte, die an Rand, Traufe und Ecken deutlich größer sind. Befestigung und Unterkonstruktion sind dafür auszulegen.

Die Höhe ist ein Richtwert für die Ortsmitte (Höhenmodell). Liegt dein Grundstück höher oder tiefer, ändert sich die Schneelast. Die Werte sind eine Vorbemessung und ersetzen keine Statik. Für Bauanträge, Solaranlagen, Gründächer und Altbauten ist ein Standsicherheitsnachweis durch einen Tragwerksplaner nötig.

Alle 15 Gemeinden im Landkreis Dingolfing-Landau mit Schneelast- und Windzone ansehen – in 7 davon gilt eine andere Schneelastzone.

Datengrundlage: Zuordnung der Schneelastzonen (Stand 07.02.2023) und der Windzonen (Stand 02.06.2022) nach Verwaltungsgrenzen des DIBt. Postleitzahlen: GeoNames (CC BY 4.0), Gemeindegrenzen © GeoBasis-DE / BKG (dl-de/by-2-0). Höhenrichtwerte: Copernicus GLO-90 über Open-Meteo (CC BY 4.0). Verbindlich sind die amtlichen Bekanntmachungen der Länder.