Schneelastzone und Windzone in Marlow
Marlow liegt im Landkreis Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern und gehört zur Schneelastzone 3 und zur Windzone 3. Die Ortsmitte liegt auf etwa 21 m ü. NN.
Das muss ein Dach in Marlow aushalten
Schnee: Am Boden gilt in Marlow eine Schneelast von sk = 1,10 kN/m² (ca. 110 kg/m²) bei 21 m ü. NN. Auf einem Dach bis 30° Neigung musst du mit ca. 88 kg/m² (0,88 kN/m²) rechnen, bei steileren Dächern wird es weniger.
Zum Vorstellen: Das entspricht etwa 88 cm Neuschnee, 22 cm nassem, schwerem Schnee oder 3,5 Säcken Zement (je 25 kg) auf jedem Quadratmeter. Grobe Schätzung mit Schneewichten von 1 bzw. 4 kN/m³.
| Dachneigung | Formbeiwert μ₁ | kN/m² | ca. kg/m² |
|---|---|---|---|
| bis 30° | 0,80 | 0,88 | 88 |
| 35° | 0,67 | 0,73 | 73 |
| 40° | 0,53 | 0,59 | 59 |
| 45° | 0,40 | 0,44 | 44 |
| 50° | 0,27 | 0,29 | 29 |
| 55° | 0,13 | 0,15 | 15 |
| ab 60° | 0,00 | 0,00 | 0 |
Wind: Windzone 3 bedeutet eine Basisgeschwindigkeit von vb,0 = 27,5 m/s und einen Basis-Staudruck von ca. 47 kg/m² (0,47 kN/m²). Am Dach wirken je nach Gebäudehöhe, Dachform und Lage zusätzlich Druck- und vor allem Sogkräfte, die an Rand, Traufe und Ecken deutlich größer sind. Befestigung und Unterkonstruktion sind dafür auszulegen.
- Hinweis der DIBt: Alle Gemeinden in den Amtsgebieten West-Rügen (einschließlich Insel Hiddensee), Nord-Rügen und Bergen liegen in Windzone 4, ausgenommen Gustow, Poseritz und Garz/Rügen.
Die Höhe ist ein Richtwert für die Ortsmitte (Höhenmodell). Liegt dein Grundstück höher oder tiefer, ändert sich die Schneelast. Die Werte sind eine Vorbemessung und ersetzen keine Statik. Für Bauanträge, Solaranlagen, Gründächer und Altbauten ist ein Standsicherheitsnachweis durch einen Tragwerksplaner nötig.
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Datengrundlage: Zuordnung der Schneelastzonen (Stand 07.02.2023) und der Windzonen (Stand 02.06.2022) nach Verwaltungsgrenzen des DIBt. Postleitzahlen: GeoNames (CC BY 4.0), Gemeindegrenzen © GeoBasis-DE / BKG (dl-de/by-2-0). Höhenrichtwerte: Copernicus GLO-90 über Open-Meteo (CC BY 4.0). Verbindlich sind die amtlichen Bekanntmachungen der Länder.