Schneelastzone und Windzone in Neu-Ulm

Neu-Ulm liegt im Landkreis Neu-Ulm in Bayern und gehört zur Schneelastzone 1 und zur Windzone 2. Die Ortsmitte liegt auf etwa 470 m ü. NN.

Schneelastzone1
Windzone2
Höhe Ortsmitteca. 470 m ü. NN
Postleitzahlen89065 bis 89233

Das muss ein Dach in Neu-Ulm aushalten

Schnee: Am Boden gilt in Neu-Ulm eine Schneelast von sk = 0,78 kN/m² (ca. 78 kg/m²) bei 470 m ü. NN. Auf einem Dach bis 30° Neigung musst du mit ca. 62 kg/m² (0,62 kN/m²) rechnen, bei steileren Dächern wird es weniger.

Zum Vorstellen: Das entspricht etwa 62 cm Neuschnee, 16 cm nassem, schwerem Schnee oder 2,5 Säcken Zement (je 25 kg) auf jedem Quadratmeter. Grobe Schätzung mit Schneewichten von 1 bzw. 4 kN/m³.

Schneelast auf dem Dach in Neu-Ulm, bezogen auf die Grundfläche, ohne Schneefanggitter (s = μ₁ · sk)
DachneigungFormbeiwert μ₁kN/m²ca. kg/m²
bis 30°0,800,6262
35°0,670,5252
40°0,530,4141
45°0,400,3131
50°0,270,2121
55°0,130,1010
ab 60°0,000,000

Wind: Windzone 2 bedeutet eine Basisgeschwindigkeit von vb,0 = 25 m/s und einen Basis-Staudruck von ca. 39 kg/m² (0,39 kN/m²). Am Dach wirken je nach Gebäudehöhe, Dachform und Lage zusätzlich Druck- und vor allem Sogkräfte, die an Rand, Traufe und Ecken deutlich größer sind. Befestigung und Unterkonstruktion sind dafür auszulegen.

Die Höhe ist ein Richtwert für die Ortsmitte (Höhenmodell). Liegt dein Grundstück höher oder tiefer, ändert sich die Schneelast. Die Werte sind eine Vorbemessung und ersetzen keine Statik. Für Bauanträge, Solaranlagen, Gründächer und Altbauten ist ein Standsicherheitsnachweis durch einen Tragwerksplaner nötig.

Alle 17 Gemeinden im Landkreis Neu-Ulm mit Schneelast- und Windzone ansehen – in 10 davon gilt eine andere Schneelastzone.

Datengrundlage: Zuordnung der Schneelastzonen (Stand 07.02.2023) und der Windzonen (Stand 02.06.2022) nach Verwaltungsgrenzen des DIBt. Postleitzahlen: GeoNames (CC BY 4.0), Gemeindegrenzen © GeoBasis-DE / BKG (dl-de/by-2-0). Höhenrichtwerte: Copernicus GLO-90 über Open-Meteo (CC BY 4.0). Verbindlich sind die amtlichen Bekanntmachungen der Länder.