Schneelastzone und Windzone in Neureichenau
Neureichenau liegt im Landkreis Freyung-Grafenau in Bayern und gehört zur Schneelastzone 3 und zur Windzone 1. Die Ortsmitte liegt auf etwa 654 m ü. NN.
Das muss ein Dach in Neureichenau aushalten
Schnee: Am Boden gilt in Neureichenau eine Schneelast von sk = 3,49 kN/m² (ca. 349 kg/m²) bei 654 m ü. NN. Auf einem Dach bis 30° Neigung musst du mit ca. 279 kg/m² (2,79 kN/m²) rechnen, bei steileren Dächern wird es weniger.
Zum Vorstellen: Das entspricht etwa 279 cm Neuschnee, 70 cm nassem, schwerem Schnee oder 11 Säcken Zement (je 25 kg) auf jedem Quadratmeter. Grobe Schätzung mit Schneewichten von 1 bzw. 4 kN/m³.
| Dachneigung | Formbeiwert μ₁ | kN/m² | ca. kg/m² |
|---|---|---|---|
| bis 30° | 0,80 | 2,79 | 279 |
| 35° | 0,67 | 2,32 | 232 |
| 40° | 0,53 | 1,86 | 186 |
| 45° | 0,40 | 1,39 | 139 |
| 50° | 0,27 | 0,93 | 93 |
| 55° | 0,13 | 0,46 | 46 |
| ab 60° | 0,00 | 0,00 | 0 |
Wind: Windzone 1 bedeutet eine Basisgeschwindigkeit von vb,0 = 22,5 m/s und einen Basis-Staudruck von ca. 32 kg/m² (0,32 kN/m²). Am Dach wirken je nach Gebäudehöhe, Dachform und Lage zusätzlich Druck- und vor allem Sogkräfte, die an Rand, Traufe und Ecken deutlich größer sind. Befestigung und Unterkonstruktion sind dafür auszulegen.
Die Höhe ist ein Richtwert für die Ortsmitte (Höhenmodell). Liegt dein Grundstück höher oder tiefer, ändert sich die Schneelast. Die Werte sind eine Vorbemessung und ersetzen keine Statik. Für Bauanträge, Solaranlagen, Gründächer und Altbauten ist ein Standsicherheitsnachweis durch einen Tragwerksplaner nötig.
Weitere Orte im Landkreis Freyung-Grafenau
- Sankt Oswald-RiedlhütteZone 3
Alle 24 Gemeinden im Landkreis Freyung-Grafenau mit Schneelast- und Windzone ansehen
Datengrundlage: Zuordnung der Schneelastzonen (Stand 07.02.2023) und der Windzonen (Stand 02.06.2022) nach Verwaltungsgrenzen des DIBt. Postleitzahlen: GeoNames (CC BY 4.0), Gemeindegrenzen © GeoBasis-DE / BKG (dl-de/by-2-0). Höhenrichtwerte: Copernicus GLO-90 über Open-Meteo (CC BY 4.0). Verbindlich sind die amtlichen Bekanntmachungen der Länder.