Schneelastzone und Windzone in Polch

Polch liegt im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz und gehört zur Schneelastzone 2 und zur Windzone 2. Die Ortsmitte liegt auf etwa 241 m ü. NN.

Schneelastzone2
Windzone2
Höhe Ortsmitteca. 241 m ü. NN
Postleitzahlen56751, 56753

Das muss ein Dach in Polch aushalten

Schnee: Am Boden gilt in Polch eine Schneelast von sk = 0,85 kN/m² (ca. 85 kg/m²) bei 241 m ü. NN. Auf einem Dach bis 30° Neigung musst du mit ca. 68 kg/m² (0,68 kN/m²) rechnen, bei steileren Dächern wird es weniger.

Zum Vorstellen: Das entspricht etwa 68 cm Neuschnee, 17 cm nassem, schwerem Schnee oder 2,7 Säcken Zement (je 25 kg) auf jedem Quadratmeter. Grobe Schätzung mit Schneewichten von 1 bzw. 4 kN/m³.

Schneelast auf dem Dach in Polch, bezogen auf die Grundfläche, ohne Schneefanggitter (s = μ₁ · sk)
DachneigungFormbeiwert μ₁kN/m²ca. kg/m²
bis 30°0,800,6868
35°0,670,5757
40°0,530,4545
45°0,400,3434
50°0,270,2323
55°0,130,1111
ab 60°0,000,000

Wind: Windzone 2 bedeutet eine Basisgeschwindigkeit von vb,0 = 25 m/s und einen Basis-Staudruck von ca. 39 kg/m² (0,39 kN/m²). Am Dach wirken je nach Gebäudehöhe, Dachform und Lage zusätzlich Druck- und vor allem Sogkräfte, die an Rand, Traufe und Ecken deutlich größer sind. Befestigung und Unterkonstruktion sind dafür auszulegen.

Die Höhe ist ein Richtwert für die Ortsmitte (Höhenmodell). Liegt dein Grundstück höher oder tiefer, ändert sich die Schneelast. Die Werte sind eine Vorbemessung und ersetzen keine Statik. Für Bauanträge, Solaranlagen, Gründächer und Altbauten ist ein Standsicherheitsnachweis durch einen Tragwerksplaner nötig.

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Alle 52 Gemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz mit Schneelast- und Windzone ansehen – in 21 davon gilt eine andere Schneelastzone.

Datengrundlage: Zuordnung der Schneelastzonen (Stand 07.02.2023) und der Windzonen (Stand 02.06.2022) nach Verwaltungsgrenzen des DIBt. Postleitzahlen: GeoNames (CC BY 4.0), Gemeindegrenzen © GeoBasis-DE / BKG (dl-de/by-2-0). Höhenrichtwerte: Copernicus GLO-90 über Open-Meteo (CC BY 4.0). Verbindlich sind die amtlichen Bekanntmachungen der Länder.