Schneelastzone und Windzone in Wertach
Wertach liegt im Landkreis Oberallgäu in Bayern und gehört zur Schneelastzone 2a und zur Windzone 1. Die Ortsmitte liegt auf etwa 910 m ü. NN.
Das muss ein Dach in Wertach aushalten
Schnee: Am Boden gilt in Wertach eine Schneelast von sk = 4,87 kN/m² (ca. 487 kg/m²) bei 910 m ü. NN. Auf einem Dach bis 30° Neigung musst du mit ca. 390 kg/m² (3,90 kN/m²) rechnen, bei steileren Dächern wird es weniger.
Zum Vorstellen: Das entspricht etwa 390 cm Neuschnee, 97 cm nassem, schwerem Schnee oder 16 Säcken Zement (je 25 kg) auf jedem Quadratmeter. Grobe Schätzung mit Schneewichten von 1 bzw. 4 kN/m³.
| Dachneigung | Formbeiwert μ₁ | kN/m² | ca. kg/m² |
|---|---|---|---|
| bis 30° | 0,80 | 3,90 | 390 |
| 35° | 0,67 | 3,25 | 325 |
| 40° | 0,53 | 2,60 | 260 |
| 45° | 0,40 | 1,95 | 195 |
| 50° | 0,27 | 1,30 | 130 |
| 55° | 0,13 | 0,65 | 65 |
| ab 60° | 0,00 | 0,00 | 0 |
Wind: Windzone 1 bedeutet eine Basisgeschwindigkeit von vb,0 = 22,5 m/s und einen Basis-Staudruck von ca. 32 kg/m² (0,32 kN/m²). Am Dach wirken je nach Gebäudehöhe, Dachform und Lage zusätzlich Druck- und vor allem Sogkräfte, die an Rand, Traufe und Ecken deutlich größer sind. Befestigung und Unterkonstruktion sind dafür auszulegen.
- Hinweis der DIBt: Abweichend Windzone 2: Gemeinden Altusried, Dietmannsried, Haldenwang.
Die Höhe ist ein Richtwert für die Ortsmitte (Höhenmodell). Liegt dein Grundstück höher oder tiefer, ändert sich die Schneelast. Die Werte sind eine Vorbemessung und ersetzen keine Statik. Für Bauanträge, Solaranlagen, Gründächer und Altbauten ist ein Standsicherheitsnachweis durch einen Tragwerksplaner nötig.
Alle 27 Gemeinden im Landkreis Oberallgäu mit Schneelast- und Windzone ansehen – in 11 davon gilt eine andere Schneelastzone.
Datengrundlage: Zuordnung der Schneelastzonen (Stand 07.02.2023) und der Windzonen (Stand 02.06.2022) nach Verwaltungsgrenzen des DIBt. Postleitzahlen: GeoNames (CC BY 4.0), Gemeindegrenzen © GeoBasis-DE / BKG (dl-de/by-2-0). Höhenrichtwerte: Copernicus GLO-90 über Open-Meteo (CC BY 4.0). Verbindlich sind die amtlichen Bekanntmachungen der Länder.