Schneelastzone und Windzone in Wurmlingen

Wurmlingen liegt im Landkreis Tuttlingen in Baden-Württemberg und gehört zur Schneelastzone 1 und zur Windzone 1. Die Ortsmitte liegt auf etwa 667 m ü. NN.

Schneelastzone1
Windzone1
Höhe Ortsmitteca. 667 m ü. NN
Postleitzahlen78573, 78604

Das muss ein Dach in Wurmlingen aushalten

Schnee: Am Boden gilt in Wurmlingen eine Schneelast von sk = 1,22 kN/m² (ca. 122 kg/m²) bei 667 m ü. NN. Auf einem Dach bis 30° Neigung musst du mit ca. 97 kg/m² (0,97 kN/m²) rechnen, bei steileren Dächern wird es weniger.

Zum Vorstellen: Das entspricht etwa 97 cm Neuschnee, 24 cm nassem, schwerem Schnee oder 3,9 Säcken Zement (je 25 kg) auf jedem Quadratmeter. Grobe Schätzung mit Schneewichten von 1 bzw. 4 kN/m³.

Schneelast auf dem Dach in Wurmlingen, bezogen auf die Grundfläche, ohne Schneefanggitter (s = μ₁ · sk)
DachneigungFormbeiwert μ₁kN/m²ca. kg/m²
bis 30°0,800,9797
35°0,670,8181
40°0,530,6565
45°0,400,4949
50°0,270,3232
55°0,130,1616
ab 60°0,000,000

Wind: Windzone 1 bedeutet eine Basisgeschwindigkeit von vb,0 = 22,5 m/s und einen Basis-Staudruck von ca. 32 kg/m² (0,32 kN/m²). Am Dach wirken je nach Gebäudehöhe, Dachform und Lage zusätzlich Druck- und vor allem Sogkräfte, die an Rand, Traufe und Ecken deutlich größer sind. Befestigung und Unterkonstruktion sind dafür auszulegen.

Die Höhe ist ein Richtwert für die Ortsmitte (Höhenmodell). Liegt dein Grundstück höher oder tiefer, ändert sich die Schneelast. Die Werte sind eine Vorbemessung und ersetzen keine Statik. Für Bauanträge, Solaranlagen, Gründächer und Altbauten ist ein Standsicherheitsnachweis durch einen Tragwerksplaner nötig.

Alle 34 Gemeinden im Landkreis Tuttlingen mit Schneelast- und Windzone ansehen – in 11 davon gilt eine andere Schneelastzone.

Datengrundlage: Zuordnung der Schneelastzonen (Stand 07.02.2023) und der Windzonen (Stand 02.06.2022) nach Verwaltungsgrenzen des DIBt. Postleitzahlen: GeoNames (CC BY 4.0), Gemeindegrenzen © GeoBasis-DE / BKG (dl-de/by-2-0). Höhenrichtwerte: Copernicus GLO-90 über Open-Meteo (CC BY 4.0). Verbindlich sind die amtlichen Bekanntmachungen der Länder.